Rathaus am 2. April 2024 vormittags geschlossen

[27.3.2024] Das Rathaus in Pulsnitz ist aus technischen Gründen am Dienstag, den 2. April am Vormittag für die Öffentlichkeit geschlossen. Lediglich Unterstützungsunterschriften im Zusammenhang mit den Wahlen am 9. Juni können geleistet werden.

Am Nachmittag ist wieder uneingeschränkt von 13:00 bis 16:30 Uhr geöffnet.

Stellenausschreibungen

Die Stadtverwaltung Pulsnitz als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft mit den Orten Pulsnitz, Großnaundorf, Lichtenberg, Ohorn und Steina hat derzeit mehrere Stellen zu besetzen.

Näheres entnehmen Sie der jeweiligen Stellenausschreibung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht !!!

Die Stadt Pulsnitz sucht stets für Wahlen engagierte und zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese können in allgemeinen Wahlvorständen oder in Briefwahlvorständen mitarbeiten. Für folgende Termine werden aktuell Wahlhelfer benötigt:

Wahltermine 2024

  • 09. Juni 2024:
    EU-Wahl
    Kreistagswahl
    Stadtratswahl
    Ortschaftsratswahl Oberlichtenau

  • 01. September 2024
    Landtagswahl

Informationen zum Ehrenamt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer

Zu den Aufgaben der Wahlhelfer gehört es, den reibungslosen und geordneten Ablauf der Wahl abzusichern. Hierzu zählen unter anderem die Kontrolle der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Wahlunterlagen, die Führung des Wählerverzeichnisses und schlussendlich die Auszählung der abgegebene Stimmen.

Der Wahlvorstand besteht in der Regel aus 6 bis 9 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Zum Wahlvorstand gehören Wahlvorsitzende, Schriftführende, deren Stellvertretung und Beisitzende.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten für die Tage der Inanspruchnahme folgende Entschädigung:

  • Vorsitzende, stellv. Vorsitzende, Schriftführer je 50,00 €
  • Beisitzer je 40,00 €.

Um als Wahlhelferin oder Wahlhelfer eingesetzt zu werden, müssen Sie bei der betreffenden Wahl selbst wahlberechtigt sein. Voraussetzungen sind unter anderem, dass Sie mindestens 18 Jahr alt sind, seit mindestens 3 Monaten in Pulsnitz wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Sollten Sie Interesse an einem Einsatz als Wahlhelfer/-in haben, verwenden Sie bitte das Formular "Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand". Senden Sie das ausgefüllte Formular bitte ausgefüllt postalisch oder per Mail an:

Stadtverwaltung Pulsnitz
Hauptamt / Wahlen
Am Markt 1
01896 Pulsnitz

E-Mail: wahlen@pulsnitz.de