Geburtsbeurkundung

Die Beurkundung von Geburten erfolgt durch das Standesamt. Voraussetzung ist, dass das Kind im Pulsnitzer Standesamtsbereich geboren wurde. Ein Neugeborenes muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angemeldet sein. Hausgeburten können von jeder Person, die bei der Geburt zugegen waren oder aus eigener Wissenschaft davon unterrichtet sind, angemeldet werden.

Weitere Informationen und individuelle Beratung erteilen die Standesbeamten (z.B. bei Vaterschaftsanerkennung, Adoption, Namensführung etc.).

Benötigte Dokumente

  • Geburtsanzeige bei Hausgeburt der Hebamme oder Partner
  • Heiratsurkunde (bei Ausländern ggf. mit Übersetzung)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Ausländern Pässe beider Elternteile)
  • Geburtsurkunde der Kindesmutter
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung
  • bei Auslandsbeteiligung bitte mit dem Standesamt Rücksprache halten

Kosten

  • Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.
  • Die Urkunden für Kindergeld, Erziehungsgeld und Krankenkasse sind gebührenfrei.
  • Die erste Urkunde kostet 15 Euro, jede weitere 7 Euro.

 

Vaterschaftsanerkennung

Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung durch nicht miteinander verheirateter Eltern erfolgt durch das Standesamt oder Jugendamt. Dies ist auch vor der Geburt des Kindes möglich.

Die Sorgerechtserklärung kann nur beim Jugendamt abgegeben werden.

Benötigte Dokumente

  • Geburtsurkunden von Vater, Mutter, Kind
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • sonstige Unterlagen richten sich nach dem Familienstand der Eltern

Kosten

Die Gebühren betragen 30 Euro.

 

Eheschließung

Trausaal Oberlichtenau

Eheschließungen werden beim Standesamt des Hauptwohnsitzes angemeldet, auch wenn die Eheschließung in einem anderen Standesamt stattfindet.

Bei Eheschließung mit ausländischen Verlobten ist unbedingt eine persönliche Vorsprache notwendig.

Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig.

Trauzeugen sind bei der Eheschließung nicht mehr erforderlich. Auf Wunsch können Sie aber einen oder zwei Trauzeugen benennen.

Benötigte Dokumente zur Anmeldung der Eheschließung

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes der Hauptwohnung (gegebenenfalls Nebenwohnung)
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Geburtsstandesamt)
  • urkundlicher Nachweis, wenn Namenänderung erfolgt ist
  • Geburtsurkunde gemeinsamer vorehelich geborener Kinder und Vaterschaftsanerkennung, gegebenenfalls Sorgerechtserklärung

Hinweise

Sollten Sie geschieden oder verwitwet sein, so benötigen Sie auch noch die Eheurkunde der letzten Ehe als Nachweis der Beendigung der Ehe, ein rechtskräftiges Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde.

Ehefähigkeitszeugnis: Das Ehefähigkeitszeugnis wird zur Eheschließung im Ausland benötigt. Hierfür ist eine Absprache mit dem Standesamt notwendig.

Kosten

  • Prüfung der Ehevoraussetzungen: 60 Euro
  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses eines Deutschen: 65 Euro
  • bei Auslandsbeteiligung bitte mit dem Standesamt Rücksprache halten
  • Eheschließung am Amtssitz des Standesamtes zu den Öffnungszeiten: 20 Euro
  • Eheschließung am Amtssitz des Standesamtes außerhalb der Öffnungszeiten: 80 Euro
  • Eheschließung außerhalb des Amtssitzes des Standesamtes zu den Öffnungszeiten: 100 Euro
  • Eheschließung außerhalb des Amtssitzes des Standesamtes außerhalb der Öffnungszeiten: 120 Euro

 

Erklärung zur Vornamensortierung

Kosten

Die Gebühren betragen 30 Euro.

Benötigte Dokumente 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • ggf. Eheurkunde

 

Kirchenaustritt

Auch die Beurkundung eines Kirchenaustrittes nimmt das Standesamt vor.

Kosten

Die Gebühren für die Aufnahme der Erklärung und die Bescheinigung betragen 35 €.

Benötigte Dokumente

  •  gültiger Personalausweis oder Reisepass

 

Sterbefallbeurkundung

Die Anzeige eines Sterbefalls muss von einem Angehörigen oder einer Person, welche Kenntnis von dem Sterbefall erlangt hat, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit ein Bestattungsunternehmen (unter Vollmacht) zu beauftragen.

Die gewünschte Anzahl an Sterbeurkunden wird durch das Standesamt ausgestellt.

Benötigte Dokumente

  • eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (3-fach)
  • der Personalausweis
  • die Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • die Heirats- oder Eheurkunde (wenn verheiratet)
  • das rechtskräftige Scheidungsurteil (wenn geschieden)
  • die Sterbeurkunde (wenn verwitwet)
  • evtl. die Todeserklärung, wenn der Ehegatte des Verstorbenen vermisst oder im Krieg gefallen war
  • bei Auslandsbeteiligung bitte mit dem Standesamt Rücksprache halten

Kosten: Erste Urkunde 15 Euro, jede weitere 7 Euro

Hinweis: Urkunden für Sozialversicherung und zur Abmeldung der Rente sind gebührenfrei.

 

Bestattungsbeihilfe

Die Bestattungsbeihilfe ist eine einmalige Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt.
Zuständig ist das Sozialamt des Landratsamtes Bautzen

Rathenauplatz 1, 02625 Bautzen

Tel.: 03591/52 51-11 511

Benötigte Dokumente

  • Sterbeurkunde
  • Nachweis über bestehendes Vermögen & Einkommen sowie private Versicherungen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweis der die Formalität erledigenden bzw. antragstellenden Person

Bei Antragstellung vom Erben oder der unterhaltspflichtigen Person auf Kostenübernahme:

  • Nachweis über bestehendes Vermögen & Einkommen
  • Nachweis über Miete & Versicherungen
  • sonstige Belastungen
  • Angaben über Nachlass