Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger anlässlich der Wahl zum Europäischen Parlament am 09.06.2024

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaats Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Teilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftige Europawahl.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus der Stadt Pulsnitz, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz bis spätestens zum 19.Mai 2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Stadt Pulsnitz senden. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder bei der Stadtverwaltung Pulsnitz.

Stellenausschreibungen

Die Stadtverwaltung Pulsnitz als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft mit den Orten Pulsnitz, Großnaundorf, Lichtenberg, Ohorn und Steina hat derzeit mehrere Stellen zu besetzen.

Näheres entnehmen Sie der jeweiligen Stellenausschreibung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht !!!

Die Stadt Pulsnitz sucht stets für Wahlen engagierte und zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese können in allgemeinen Wahlvorständen oder in Briefwahlvorständen mitarbeiten. Für folgende Termine werden aktuell Wahlhelfer benötigt:

Wahltermine 2024

  • 09. Juni 2024:
    EU-Wahl
    Kreistagswahl
    Stadtratswahl
    Ortschaftsratswahl Oberlichtenau

  • 01. September 2024
    Landtagswahl

Informationen zum Ehrenamt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer

Zu den Aufgaben der Wahlhelfer gehört es, den reibungslosen und geordneten Ablauf der Wahl abzusichern. Hierzu zählen unter anderem die Kontrolle der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Wahlunterlagen, die Führung des Wählerverzeichnisses und schlussendlich die Auszählung der abgegebene Stimmen.

Der Wahlvorstand besteht in der Regel aus 6 bis 9 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Zum Wahlvorstand gehören Wahlvorsitzende, Schriftführende, deren Stellvertretung und Beisitzende.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten für die Tage der Inanspruchnahme folgende Entschädigung:

  • Vorsitzende, stellv. Vorsitzende, Schriftführer je 50,00 €
  • Beisitzer je 40,00 €.

Um als Wahlhelferin oder Wahlhelfer eingesetzt zu werden, müssen Sie bei der betreffenden Wahl selbst wahlberechtigt sein. Voraussetzungen sind unter anderem, dass Sie mindestens 18 Jahr alt sind, seit mindestens 3 Monaten in Pulsnitz wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Sollten Sie Interesse an einem Einsatz als Wahlhelfer/-in haben, verwenden Sie bitte das Formular "Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand". Senden Sie das ausgefüllte Formular bitte ausgefüllt postalisch oder per Mail an:

Stadtverwaltung Pulsnitz
Hauptamt / Wahlen
Am Markt 1
01896 Pulsnitz

E-Mail: wahlen@pulsnitz.de