Beratung in baurechtlichen, insbesondere bauordnungsrechtlichen und bautechnischen Fragen.
Klärung der Baugenehmigungspflicht, Genehmigungsvoraussetzungen, - verfahren und -unterlagen.
Voraussetzungen
Die Bearbeitung richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Zwecks Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörde.
Hinweise
Eine Vorberatung wird immer dann dringend empfohlen, wenn Unklarheiten über die Zulässigkeit bestehen und/oder Baumaßnahmen in Eigenregie geplant werden sollen.
benötigte Dokumente
Für Vorberatung zu beabsichtigten Baumaßnahmen sollte mind. ein Lageplan (1:2000) mit Umgebungsbebauung vorliegen, bei geplanten Umbaumaßnahmen Fotos vom Bestand mitbringen, bei geplanten Neubauten, falls vorhanden, Skizze oder Prospekt.
- Annahme von Bauanträgen, Bauvoranfragen und sonstigen baurechtlichen Anträgen, gem. §68 SächsBG sind diese bei der unteren Bauaufsicht im LRA Bautzen einzureichen
- Beratung von Bauherren zum Verfahren und den einzureichenden Unterlagen
- Erteilen der Genehmigung/ des Vorbescheides durch das LRA Bautzen
Fristen: nach Vollständigkeit, 3 Monate, im vereinfachten Verfahren, Verlängerung max. 2 Monate möglich
Voraussetzungen
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der Dienstleistung wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörde.
Hinweise
Falls Wohngebäude im Bebauungsplangebiet oder mit qualifiziertem Vorbescheid vorliegt, ist das Anzeigeverfahren durchzuführen.
Einige Vorhaben sind baugenehmigungsfrei (Garage im Innenbereich, zu Wohnhaus gehörig, bis zu 40 qm insgesamt Garagen- bzw. Carportgrundfläche auf dem Grundstück) - Bitte trotzdem jeweils Abstimmung mit Bauaufsicht oder Bauplanung. Möglicherweise sind andere Genehmigungen erforderlich (z.B. Sanierungsrecht, Denkmalschutz).
Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben können baurechtlich unzulässig sein.
In allen Fällen, in denen das beantragte Gebäude nicht zwischen zwei von der Nutzung und der äußeren Gestalt vergleichbaren Nachbargebäuden liegt, empfiehlt sich eine Abstimmung zwischen Bauherr bzw. Fachplaner mit dem FG Stadtplanung bzw. Bauaufsicht vor Einreichung detaillierter Unterlagen.
benötigte Dokumente
- Antragsformular einschließlich Baubeschreibung
- amtlicher Lageplan (LRA Bautzen, Amt für Bodenordnung, Vermessung und Geoinformation)
- Stellungnahmen der Versorgungsträger
- Lage- und Höheplan zum Vorhaben mit maßlicher Eintragung Gebäude neu und Bestand, Abstandsflächen, Baumbestand, Leistungsführung, Stellplätze, Zufahrt, Freiflächengestaltung, Grundrisse, Schnitte, Ansichten
- bautechnische Nachweise: Bauvorlagenberechtigung und Haftpflichtversicherung des Fachplaners (können nachgereicht werden)
- für Vorbescheid: je nach Fragestellung
Auf der Website des Landratsamtes Bautzen können Sie sich die Formulare herunterladen.
Führung des Baulastenverzeichnisses (Eintragungen, Löschungen), Auskunft aus Baulastenverzeichnis wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde im LRA Bautzen geführt.
Rechtsgrundlagen: 3.SächsKVZ
benötigte Dokumente: schriftlicher Antrag, amtl. Lageplan 1:2000, alles weitere bitte mit Bearbeiter abstimmen (LRA Bautzen)
Hinweise: Auskunft nur schriftlich auf Antrag
Gebühren: Eintrag Baulast je 50,00 - 350,00 Euro, Auskunft 10,00 - 50,00 Euro