Bauüberwachung, baurechtlicher Abnahme nach Fertigstellung von Bauvorhaben (untere Bauaufsichtsbehörde LRA Bautzen)
Fristen
Meldungen über den Baufortschritt (Baubeginn, Rohbaufertigstellung, abschließende Fertigstellung) je zwei Wochen vor dem Termin an die untere Bauaufsichtsbehörde beim LRA Bautzen.
Voraussetzungen: Besichtigung des Rohbaues der Fertigstellung und bei Benutzung vor abschließender Fertigstellung, Allgemeine Bauüberwachung
Gebühren: Kosten nach 3. SächsKVZ: 15 % der Baugenehmigungsgebühr
Rechtsgrundlagen: Sächsische Bauordnung (§78, 79)
benötigte Dokumente
Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters zur Heizungsanlage, Verwendungsnachweise, Betonprüfprotokolle u.s.w.
Entgegennahme und Verfolgung von Anzeigen über bauordnungsrechtliche Missstände (Gefahren für die öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung, Verstöße gegen die nachbarschützende öffentlich-rechtliche Vorschriften) durch die untere Bauaufsichtsbehörde im LRA Bautzen
Voraussetzungen
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der Dienstleistung wenden Sie sich bitte persönlich an die Mitarbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde im LRA Bautzen oder legen ihren Fall zunächst schriftlich dar.
Hinweise: Bei privatrechtlichen Streitigkeiten kann evtl. die Schiedsstelle helfen. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Ordnungsamt.
Führen der Bautätigkeit
Voraussetzungen: genehmigungspflichtige oder anzeigepflichtige Abbruch- oder Baumaßnahme/Änderung
Rechtsgrundlagen
2. Gesetz über die Durchführung von Statistiken der Bautätigkeit und die Fortschreibung des Gebäudebestandes, Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke
benötigte Dokumente: Statistikbogen (statist. Landesamt)
Hinweise
verantwortlich für die statistischen Angaben ist der Bauherr; Formular ist in Bauantragsmappe enthalten bzw. beim Statistischen Landesamt oder bei der Bauaufsicht erhältlich
Einsichtnahme in Bauakten, Fertigung von Kopien
Voraussetzungen: Berechtigung ist nachzuweisen (Eigentümer, ansonsten Vollmacht erforderlich)