Erteilung von Prüfaufträgen zur Prüfung von Standsicherheitsnachweisen (Statik, Feuerwiderstand, Brandschutzkonzept, Konstruktionszeichnungen) im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
Voraussetzungen: Sonderbau nach § 2 SächsBO
Rechtsgrundlagen: SächsBODurchführVO; Verzeichnis der Prüfingenieure
benötigte Dokumente: bautechnische Nachweise 2-fach
Gebühren: Berechnung nach 3. SächsKVZ, Grundlage: Rohbauwert nach dem umgebauten Raum, der Bauweise und der Nutzungsart
Bearbeitung von Baustellenangelegenheiten (Erlaubnisse bei Eingreiffen in den öffentlichen Straßenverkehr) siehe auch Verkehrsrechtliche Anordnungen.
Voraussetzungen
Gem. §45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung müssen die Unternehmer oder andere private Antragsteller vor Beginn der Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. Bauunternehmer haben einen Verkehrszeichenplan vorzulegen. Vor jeder Anordnung ist die Polizei durch die zuständige Verwaltungsbehörde zu hören.
Verstöße gegen Anordnungen oder die Einrichtung von Baustellen ohne Erlaubnis können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Der entsprechende Antrag kann hier online gestellt werden.
Rechtsgrundlagen: Straßenverkehrsordnung
zuständige Behörde
Für Baustellen auf Gemeindestraßen ist für alle Orte der Verwaltungsgemeinschaft das Ordnungsamt Pulsnitz als örtliche Straßenverkehrsbehörde zuständig.
Für alle anderen Straßen sowie für generell für Gerüste, Container etc. das Landratsamt Bautzen, Untere Straßenverkehrsbehörde.
Gebühren: Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.