Vorbereitung und Durchführung von privaten und öffentlichen Maßnahmen im Sanierungsgebiet "Innenstadt Pulsnitz".
Gewährung von Zuschüssen im Rahmen des Bund - Länder - Programmes.
Erteilung von sanierungsrechtlichen Genehmigungen (§144 BauGB).
Voraussetzungen
Die Maßnahme muss sich im förmlich festgelegten Geltungsbereich der Sanierungsmaßnahme "Innenstadt" Pulsnitz befinden. Die Maßnahme muss entsprechend VwV-StBauE förderfähig sein.
Rechtsgrundlagen: BauGB; VwV-StBauE
benötigte Dokumente
Der Antrag zu Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden erfolgt formlos, aber schriftlich mit Kennzeichnung der Maßnahme (Lageplan, Gebäude). Der Antrag ist vom Eigentümer zu stellen.
Dem Antrag folgt eine Sanierungsberatung. In der Beratung soll die Förderfähigkeit der Maßnahme festgestellt werden. Es wird, wenn notwendig, auf die Notwendigkeit der sanierungsrechtlichen Genehemigung hingewiesen.
Die Beantragung der sanierungsrechtlichen Genehmigung für Kaufverträge erfolgt durch den Notar.