Erteilung einer Aufgrabegenehmigung
Fristen: 4 Werktage vor Beginn der Bauarbeit
Voraussetzungen: Ausführung durch Fachbetrieb
Rechtsgrundlagen: Sächsisches Straßengesetz § 23; Konzessionsverträge; Nutzungsverträge
benötigte Dokumente: Antrag (Wo, Wann, Dauer der Bauarbeit (Von - Bis), Art der Leitung (z.B, Gas-, Wasserleitung), Lageplan
Beitragserhebung nach SächsKAG
Voraussetzungen
nach Verabschiedung der Straßenausbaubeitragssatzung können Beiträge für den Ausbau einer vorhandenen Straße (erstmalige Herstellung wird über Erschließung abgerechnet) nach dem SächsKAG erhoben werden, gestaffelt nach Straßenarten
maximale Umlage 75 % bei Anliegerstraßen möglich
Rechtsgrundlagen: SächsKAG; Straßenbaubeitragssatzung
Heranziehung zu Beiträgen nach dem BauGB (Erschließungsbeiträge)
Voraussetzungen
Nach erstmaliger endgültiger Herstellung einer Erschließungsanlage (in der Regel eine Straße) werden alle Eigentümer/Erbbauberechtigten, deren Grundstücke einen tatsächlichen und rechtlichen Erschließungsvorteil von der Straße haben, anteilmäßig zu Erschließungsbeiträgen herangezogen. Der Gemeindeanteil beträgt 10% der beitragsfähigen Aufwendungen.
Rechtsgrundlagen: BauGB; Erschließungsbeitragssatzung