Angelegenheiten des Meldewesens übernimmt das Bürgerbüro.
Tel.: 03 59 55/8 61-0 | Fax: 03 59 55/8 61-109
Mail: buergerbuero@pulsnitz.de
Angelegenheiten des Meldewesens übernimmt das Bürgerbüro.
Tel.: 03 59 55/8 61-0 | Fax: 03 59 55/8 61-109
Mail: buergerbuero@pulsnitz.de
Die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und vorläufigen Dokumenten erfolgt im Bürgerbüro.
Seit 2024 ist die Beantragung eines Ausweisdokumentes nur mit Vorlage einer Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungsurkunde) möglich. Hierbei ist es unabhängig, ob das bisherige Ausweisdokument noch gültig ist. Hintergrund ist, dass immer wieder Abweichungen zu den Personenstandsurkunden festgestellt wurden.
Für neue Reisepässe oder Personalausweise werden seit Mai 2025 nur noch digitale Passbilder akzeptiert. Papierfotos mitzubringen ist dann – bis auf bestimmte Ausnahmen in besondere Einzelfällen – nicht mehr möglich. Digital stehen den Bürgerinnen und Bürgern zwei Varianten zur Verfügung:
• Variante 1: Sie lassen die biometrischen Passbilder bei einem zertifizierten Fotostudio (Übersicht unter www.e-passfoto.de, auch im dm-drogerie markt möglich) anfertigen. Vom Foto-Anbieter erhalten Sie so etwas wie einen QR-Code, mit dem das Bürgerbüro das Bild über eine gesicherte Cloud abrufen kann.
• Variante 2: Die Stadtverwaltung fertigt die Passbilder mit den POINT- ID- Geräten der Bundesdruckerei oder alternativen direkt im Rathaus an.
Während die privaten Foto-Anbieter ihre Preise individuell festlegen, werden durch die Stadt pro Foto Gebühren in Höhe von 6,00€ erhoben.
Allgemeine Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie über das Personalausweisportal.
Kosten: 22,80€ für Person unter 24 Jahren, danach 37,00€
Bearbeitungszeit: ca. 3 Wochen
benötigte Dokumente
Gültigkeit: für Antragsteller unter 24 Jahren: 6 Jahre, danach 10 Jahre
Kosten: 37,50€ für Personen unter 24 Jahren, danach 70,00€ ; Expresszuschlag: 32,00€
Bearbeitungszeit: ca. 6 Wochen, Express 4 Werktage
benötigte Dokumente
Gültigkeit: unter 24 Jahre: 6 Jahre, danach 10 Jahre
!!! Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt !!!
Kosten: 26,00€
Bearbeitungszeit: nach Prüfung sofortige Ausstellung
benötigte Dokumente
Gültigkeit: 1 Jahr
Wohnungsanmeldung/-ummeldung
Die Anmeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung zu erfolgen.
Neugeborene, die in Deutschland geboren werden, brauchen durch die Eltern nicht angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt direkt durch das Standesamt.
Zur Anmeldung müssen alle gültigen Ausweisdokumente mitgebracht werden. Bei Bezug einer Mietwohnung ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.
Wohnungsabmeldung
Die Pflicht zur Abmeldung einer Wohnung besteht nicht. Ausnahme bildet der Wegzug ins Ausland, hierbei ist eine Abmeldung erforderlich.
Die erweiterte Meldebescheinigung wird u.a. für die Anmeldung einer Eheschließung zur Vorlage im Standesamt benötigt. Zur Ausstellung einer Meldebescheinigung wird ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass benötigt.
Kosten: 12,00 Euro je Bescheinigung
Auf Antrag des Bürgers wird im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen. Die Gültigkeit endet mit Ablauf des zweiten, auf die Antragstellung, folgendem Kalenderjahr.
Eine Auskunftssperre wird nur eingetragen, wenn ein berechtigtes Interesse (Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) glaubhaft erklärt wird und die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat. Es besteht kein genereller Rechtsanspruch. Die Sperre gilt nur für die Meldebehörde, bei der sie beantragt wurde.
Es wird eine amtliche Bescheinigung der Übereinstimmung von Abschriften und anderen Vervielfältigungen mit dem Original vorgenommen. Das Standesamt und das Bürgerbüro sind hierzu befugt.
Kosten: mind. 5,00 Euro
Die Bearbeitungsfrist beim Bundesamt für Justiz beträgt in der Regel 2 Wochen.
Hierbei muss zwischen einem erweiterten und einem einfachen Führungszeugnis unterschieden werden:
Für das erweiterte ist das Anforderungsschreiben des Auftraggebers erforderlich.
Ist die Übermittlung an eine Behörde gefordert ( Belegart O- Zur Vorlage bei einer Behörde), so sind die Empfängeranschrift und der Verwendungszweck anzugeben. Das Führungszeugnis muss persönlich/ mit Vollmacht oder postalisch mit Ausweiskopie beantragt werden. Eine Beantragung per E-Mail ist unzulässig.
Kosten: 13,00 Euro