Die Entgegennahme von Fundsachen und die Aufnahme der Fundanzeige erfolgt beim Ordnungsamt.
Fundsachen werden 6 Monate aufbewahrt. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sich der Verlierer/Eigentümer seine Sache, gegen entsprechenden Nachweis, abholen. In diesem Fall steht dem Finder ein Finderlohn zu.
Sollte sich der Verlierer/Eigentümer nicht melden, geht das Eigentum grundsätzlich auf den Finder über. Dies gilt nicht, wenn dieser bei der Fundanzeige darauf verzichtet oder die Sache aus objektiven Gründen nicht herausgegeben werden kann (Kreditkarten, Ausweise, Schlüssel etc). Solche Fundsachen werden von Amtswegen an zuständige Behörden/Einrichtungen übergeben bzw. nachweislich vernichtet.
Bei Verzicht des Finders auf das Eigentum gehen die Dinge in das Eigentum der Stadt Pulsnitz über. Die Sachen werden dann verwertet.
Hinweis: Fundunterschlagung ist ein Straftatbestand!