Gewerbeanmeldung

Kosten: 30,00 Euro pro Gewerbeanmeldung

benötigte Dokumente

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Wird die Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet, wird der Nachweis der schriftlichen Vollmacht (inkl. Kopie Ausweis Gewerbetreibender) verlangt, ebenso der Ausweis des Bevollmächtigten.
  • Handelsregisterauszug zur Überprüfung der Gesellschaftsform und des Gesellschafters (Inhabers)
  • Handwerkskarte oder Erlaubnisse gem. GewO
  • Bei sich noch "in Gründung" befindlichen Firmen ist bei der Antragsannahme der notariell beglaubigte Gesellschaftsvertrag vorzulegen.
  • Anmeldung der Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Ausländer, mit dem Vermerk, dass eine selbstständige Gewerbetätigkeit gestattet ist

Hinweise

Bei Personengesellschaften, z.B. OHG, KG oder GbR, hat jeder geschäftsführende Gesellschafter für sich eine eigene Anzeige zu erstatten.

Bei juristischen Personen (GmbH, AG) hat z.B. der Geschäftsführer der GmbH die Anzeige zu erstatten, hierzu sind die persönlichen Daten aller Geschäftsführer erforderlich.

Dokumente

Gewerbeanmeldung

Beiblatt gesetzlicher Vertreter

 

Gewerbeabmeldung

Kosten: 17,50 Euro pro Gewerbeabmeldung

benötigte Dokumente

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Wird die Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet, wird der Nachweis der schriftlichen Vollmacht (inkl. Kopie Ausweis Gewerbetreibender) verlangt, ebenso der Ausweis des Bevollmächtigten

 

Hinweise

Bei Personengesellschaften, z.B. OHG, KG oder GbR, hat jeder geschäftsführende Gesellschafter für sich eine eigene Anzeige zu erstatten.

Bei juristischen Personen (GmbH, AG) hat z.B. der Geschäftsführer der GmbH die Anzeige zu erstatten, hierzu sind die persönlichen Daten aller Geschäftsführer erforderlich.

Testamentsvollstrecker und Konkursverwalter werden als Stellvertreter angesehen (Nachweis nötig).

Dokumente: Gewerbeabmeldung

 

Gewerbeummeldung

Gründe für eine Gewerbeummeldung

  • Aufgabe einer oder mehrerer Tätigkeiten
  • Änderung/Erweiterung der Betriebstätigkeit
  • Ausscheiden/Benennen eines gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person
  • Betriebsverlegung innerhalb der Gemeinde/Meldebezirk
  • Nebenerwerb wird zum Haupterwerb und umgekehrt

Kosten: 17,50 Euro pro Gewerbeummeldung

Befreiung

Anzeigepflicht besteht z.B. nicht, wenn eine bisherige Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle Hauptniederlassung wird, da diese Betriebe schon früher angezeigt worden sind und ein Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes nicht gegeben ist.

benötigte Dokumente

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Wird die Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet, wird der Nachweis der
    schriftlichen Vollmacht (inkl. Kopie Ausweis Gewerbetreibender) verlangt, ebenso der Ausweis des Bevollmächtigten.
  • Personen, die ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Makler, Güternah- u. Fernverkehr oder Handwerk) betreiben wollen, werden aufgefordert, die Erlaubnis (wird durch LRA Bautzen erteilt) nachzuweisen.

Dokumente: Gewerbeummeldung

 

Reisegewerbe

Die Anmeldung eines Reisegewerbes erfolgt im Bürgerbüro.

 

Bei Vorlage aller benötigten Dokumente erfolgt die Ausstellung der Reisegewerbekarte.

Kosten: 150,00 Euro

benötigte Dokumente: gültiger Personalausweis oder Reisepass

Dokument: Reisegewerbe

Gaststättenerlaubnis

Die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis erfolgt durch das Bürgerbüro.

benötigte Dokumente

  • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 des Gaststättengesetz
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Abs. 5 BZRG
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Abs. 5 GewO
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigem Finanzamt
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
  • Pacht-, Miet-, oder Nutzungsvertrag über die gewerblichen Räume
  • Staatsangehörigkeitsnachweis
  • Gesundheitszeugnisse
  • Maßstabsgerechte Pläne über die gewerblichen Räume

Dokument: Gaststättenerlaubnis

 

Vorübergehendes Gaststättengewerbe/Nicht gewerbsmäßiger Alkoholausschank

Wer aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies der Stadtverwaltung Pulsnitz/Bürgerbüro rechtzeitig, mindestens jedoch zwei Wochen vor Betriebsbeginn, anzuzeigen.

Dabei sind Name, Vorname, Anschrift, der Ortes und die Betriebszeit sowie den besonderen Anlasses anzugeben.

Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt.

In der Anzeige ist anzugeben, ob beabsichtigt ist, alkoholische Getränke, zubereitete Speisen oder beides anzubieten. Vereine und Gesellschaften, haben den Ausschank alkoholischer Getränke unter Angabe der Anschrift und des Namens des Vereines oder der Gesellschaft formlos anzuzeigen.

Hinweis

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Dokumente

Anzeige nicht gewerbsmäßiger Alkoholausschank

Anzeige vorübergehendes Gaststättengewerbe besonderer Anlass