Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Insbesondere an Kreuzungen, Straßeneinmündungen sowie Fuß- und Radwegen entstehen, durch überhängende Äste und zu breit und zu hoch wachsende Hecken, Behinderungen für alle Verkehrsteilnehmer.
--> Eine Bepflanzung ist bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
--> An Geh- und Radwegen ist der Pflanzenbewuchs bis zu einer Höhe von 2,5m zurückzuschneiden.
--> Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4,5m nicht in die Straße hineinragen.
--> Bitte prüfen Sie regelmäßig, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Verkehrsschilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist.
Weitere Informationen erhalten Sie aus unserer Infobroschüre.