Ausnahmegenehmigung Feuerwerk

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F2 ist mindestens 2 Wochen im Vorfeld zu beantragen. Das entsprechende Formular ist per Post, E-Mail oder Fax an das Ordnungsamt Pulsnitz zu übermitteln.

Neben den Kategorien F1 und F2 gibt es weitere Feuerwerkskategorien. Um diese Feuerwerke abbrennen zu dürfen, werden besondere Fachkenntnisse benötigt. Sie dürfen nur von speziell ausgebildeten Feuerwerkern abgebrannt werden. Für diesbezügliche Genehmigungen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Bautzen/Ordnungsamt.