Lärmaktionsplanung der Stadt Pulsnitz

Der Stadtrat der Stadt Pulsnitz hat in seiner Sitzung am 16.1.2025 auf der Grundlage der aktuellen Lärmkartierung aus dem Jahr 2022, einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen beschlossen.

- Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen (Dokument)

Gemäß gesetzlicher Vorgabe sind Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen im Jahr kartierungspflichtig. Auf dem Gebiet der Stadt Pulsnitz wurden im Rahmen der Lärmkartierung die von einem Teilabschnitt der S 95 ausgehende Lärmbelastung untersucht.

Über die Ergebnisse der vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vorgenommenen Lärmkartierung 2022 (Lärmkarten und Betroffenenzahlen) können sich interessierte Anwohner im Internetauftritt des LfULG unter folgenden Links informieren:

https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html
https://www.umwelt.sachsen.de/larm-6491.htm