Die Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte erfolgt durch das Landratsamt Bautzen - Untere Straßenverkehrbehörde.
Voraussetzungen
Die Inanspruchnahme der Parkerleichterung ist nur Schwerbehinderten mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (aG) sowie Blinden (Bl) gestattet. Als Schwerbehinderte mit aG oder Bl sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.
Diese Behinderungen werden in der Regel durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises nachgewiesen in dem der Vermerk "aG" oder "Bl" eingetragen ist.