Die Ausgabe und Annahme der Anträge erfolgt im Bürgerbüro. Alternativ ist auch eine Beantragung online möglich.
Voraussetzungen für eine Befreiung der Beitragspflicht
- Erhalt von Sozialleistungen, wie bspw. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften
- Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird
- Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben
Voraussetzungen für eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
- Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können und denen das Merkzeichen
RF
zuerkannt wurde. - Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 allein wegen der Selbstbehinderung und denen das Merkzeichen
RF
zuerkannt wurde. - Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist und denen das Merkzeichen
RF
zuerkannt wurde
Weitere Informationen finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.