Schön, dass Sie spenden wollen

Die Stadt Pulsnitz sowie die Mitgliedsgemeinden Großnaundorf, Lichtenberg, Ohorn und Steina sind dankbar über die Unterstützung in Form von Spenden für die zahlreichen gemeinnützigen Zwecke.
Welche Zwecke gemeinnützig sind, werden in § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) geregelt.

Wie kann man spenden?

Spenden können in Form von Sach- oder Geldspenden erbracht werden.

Nach der Übergabe der Sachspende und Abstimmung mit dem jeweiligen Verantwortlichen ist der entsprechende Beleg mit dem Vordruck „Bestätigung für die Ausstellung einer Spendenbescheinigung“ bei der Stadtverwaltung Pulsnitz bzw. der jeweiligen Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft einzureichen.

Geldspenden erfolgen durch Einzahlung auf das jeweilige Konto oder durch Bareinzahlung in der Stadtkasse Pulsnitz.
Im Buchungstext der Einzahlung sind zwingend anzugeben:
- „Spende“ + Verwendungszweck
Das heißt, für was und welche Einrichtung die Spende erfolgt (z.B. Feuerwehr Pulsnitz, Oberlichtenau etc., Kita Kunterbunt, Kita Oberlichtenau etc.).
Der Spendenzweck kann auch:
- „allgemein“
- „ein spezielles Amt“ oder eine
- „Aufgabe des Amtes“ sein – z.B. Digitalisierung, Baumpflege, Grünflächenunter-haltung, Unterhaltung Stadtpark, Bewirtschaftung Brunnen etc. sein.

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit anonym zu spenden.

Wann kann man eine Zuwendungsbestätigung erhalten?

Grundsätzlich besteht immer ein Anspruch auf eine Zuwendungsbestätigung.
Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.
Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 € nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.

Wann erfolgt eine Beschlussfassung durch den Stadtrat bzw. Gemeinderat?

Die Annahme von Spenden ab einem Betrag in Höhe von 50,01 € erfolgt gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO durch den Stadtrat bzw. den jeweiligen Gemeinderat. Dabei gilt, dass Spenden bis 1.000,00 € in Form einer Spendenliste (Aufzählung aller eingegangenen Spenden mit Name, Betrag, Datum der Spende, Spendenzweck in einer Tabelle) beschlossen werden können. Spenden über 1.000,00 € erfolgen durch einen Einzelbeschluss.
Bis zu einem Betrag von 50,00 € erfolgt gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 10 der Hauptsatzung die Bestätigung durch die Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister.
Nach Beschlussfassung bzw. Bestätigung wird dem Spender/der Spenderin auf Wunsch eine Spendenbescheinigung nach amtlichem Vordruck ausgestellt. Dazu ist zwingend die aktuelle Anschrift einzureichen, da diese schriftlich zugesandt wird.

Wo kann ich eine Spende einzahlen?

Die Einzahlung erfolgt auf das jeweilige Konto der Verwaltungsgemeinschaft.

Stadt Pulsnitz:
DE78 8505 0300 3000 0000 53 | OSDDDE81XXX

Gemeinde Großnaundorf
DE42 1203 0000 0001 2111 01 | BYLADEM1001

Gemeinde Lichtenberg
DE88 1203 0000 001 2568 33 | BYLADEM1001

Gemeinde Ohorn
DE70 1203 0000 0001 2568 66 | BYLADEM1001

Gemeinde Steina
DE92 1203 0000 0001 2568 58 | BYLADEM1001

Es besteht auch die Möglichkeit zu den Sprechzeiten persönlich in bar eine Spende in der Stadtkasse Pulsnitz einzuzahlen.

Wer ist Ansprechpartner zu weiteren Fragen?

Ansprechpartner: Frau Brandtner
Telefon: 035955/861 231
E-Mail: finanzen@pulsnitz.de

Formulare: Bestätigung zur Ausstellung einer Spendenbescheinigung