Die Beurkundung von Geburten erfolgt durch das Standesamt. Voraussetzung ist, dass das Kind im Pulsnitzer Standesamtsbereich geboren wurde. Ein Neugeborenes muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angemeldet sein. Hausgeburten können von jeder Person, die bei der Geburt zugegen waren oder aus eigener Wissenschaft davon unterrichtet sind, angemeldet werden.
Weitere Informationen und individuelle Beratung erteilen die Standesbeamten (z.B. bei Vater- und Mutterschaftsanerkennung, Adoption, Namensführung etc.).
Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann vom Standesbeamten durch ein Zwangsgeld angehalten werden.
benötigte Dokumente
- Geburtsanzeige bei Hausgeburt der Hebamme oder Partner
- Heiratsurkunde (bei Ausländern ggf. mit Übersetzung)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Ausländern Pässe beider Elternteile)
- Geburtsurkunde der Kindesmutter
- ggf. Vaterschaftsanerkennung
- sonstige Urkunden, Papiere etc. der Eltern (bei Aussiedlern)
Kosten
Die Urkunden für Kindergeld, Erziehungsgeld, Krankenkasse und Taufe sind gebührenfrei.
Im Regelfall sind 10 Euro zu bezahlen (Gebühr für die Urkunde im Stammbuch), weitere Urkunden kosten 5 Euro.
Ausländische Mitbürger benötigen eine weitere kostenpflichtige Urkunde für das Konsulat und müssen im Regelfall 10 Euro bezahlen.