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Informationen zu den Steuerbescheiden des Jahresanfangs 2023

In den ersten zwei Wochen des neuen Jahres standen die Telefone in der Kämmerei und im Sekretariat nicht still. Grund waren häufig die kürzlich versandten Steuerbescheide (Hundesteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer). Die häufigsten Fragen waren dabei folgende:

  1. Warum erhalte ich keine neue Hundesteuermarke? Auf der bisherigen Hundesteuermarke steht das Jahr 2021/2022 drauf?

    Mit den geänderten Hundesteuersatzungen der Stadt Pulsnitz bzw. der Gemeinden Ohorn/Steina/Lichtenberg/Großnaundorf, welche ab sofort gelten, wurde der Ausgabemodus der Marke geändert. Bisher galten die Hundesteuermarken zwei Jahre, ab sofort gelten diese unbefristet. Trotz des aufgedruckten Jahres behalten die vorhandenen Hundesteuermarken weiterhin ihre Gültigkeit. Neue Hundesteuermarken ohne Jahreszahl werden ab sofort bei der Erstanmeldung von Hunden (kostenlos) oder bei Verlust/Unbrauchbarwerden der alten Marke (gegen eine Gebühr von 5 Euro) ausgegeben.

  2. Ich habe einen Grundsteuer-„Erstbescheid“ erhalten, aber die Steuererklärung zur Grundsteuerreform noch gar nicht abgegeben?

    Der versandte Erstbescheid hat mit der Grundsteuerreform nichts zu tun. Aufgrund einer Steuerprogrammänderung bei der Stadtverwaltung Pulsnitz wurde nunmehr „erstmalig“ ein Steuerbescheid aus dem neuen Programm heraus verschickt. Die Pflichten zur Abgabe der Steuererklärungen für die Grundsteuerreform bestehen weiter fort. Ansprechpartner dafür ist das Finanzamt Hoyerswerda, nicht die Stadt Pulsnitz.

  3. Ich habe mein Grundstück im letzten Jahr verkauft. Warum bekomme ich für 2023 einen Grundsteuerbescheid von der Stadt?

    Die Ummeldung von Grundstücken aufgrund von Eigentümerwechseln erfolgt ausschließlich beim zuständigen Finanzamt. Derzeit sind Bearbeitungszeiten von bis zu einem Jahr möglich. Erst wenn die Stadt Pulsnitz direkt vom Finanzamt eine Änderungsmitteilung in Form eines Grundsteuermessbescheides erhält, darf die Stadt die Daten anpassen und den Grundsteuerbescheid aktualisiert versenden. Bei unterjährigen Eigentumswechseln bleiben die alten Eigentümer noch für das gesamte Steuerjahr zahlungsverpflichtet. Die Umschreibung der Steuer erfolgt regelmäßig zum 01.01. des Folgejahres. Die Zahlungspflicht besteht bis zur Ummeldung durch das Finanzamt fort. Zuviel bezahlte Steuern zahlt die Stadt Pulsnitz unaufgefordert zurück.

  4. Die Daten auf dem Grundsteuerbescheid stimmen nicht? Oder sie stimmen nicht mit dem Schreiben des Finanzamtes zur Grundsteuerreform überein?

    So stimmt das Aktenzeichen oder Teile des Aktenzeichens nicht überein – das könnte mit dem alten Finanzamt Bischofswerda (als Numerik verschlüsselt am Anfang des Aktenzeichens) oder mit der darauffolgenden Prüfziffer (am Ende des Aktenzeichens) zu tun haben. Oder die Grundstücksart stimmt mit der derzeitigen Nutzung nicht mehr überein. Diese Änderungen kann ausschließlich das Finanzamt Hoyerswerda vornehmen.

  5. Warum erhalte ich jetzt einen Grundsteuerbescheid?

    Üblicherweise behalten die Steuerbescheide ihre Gültigkeit bis eine Änderung eintritt. Die meisten Pulsnitzer haben letztmalig 2018 einen Bescheid erhalten, sofern sich seither nichts geändert hat. Der Versand in 2023 erfolgte aufgrund des eingangs erwähnten neuen Steuerprogramm der Stadt Pulsnitz und dem damit einhergehenden neuen Buchungszeichen. In Vorbereitung auf die anstehende Grundsteuerreform 2025 sollte dieser Bescheid jetzt geprüft werden, ob alle Daten korrekt sind. Ist das nicht der Fall, so ist in den meisten Fällen das Finanzamt Hoyerswerda zu kontaktieren, um eine Aktualisierung zu veranlassen.

Das Finanzamt Hoyerswerda ist wie folgt zu erreichen:

Postanschrift: Finanzamt Hoyerswerda, Pforzheimer Platz 1, 02977 Hoyerswerda
Telefon: 03571 / 460-0; Hotline Grundsteuer: 03571 / 460-1090; Servicezentrum des Finanzamtes: 03571 / 460-1070
Email: poststelle@fa-hoyerswerda.smf.sachsen.de