Beteiligungsberichte

Gemäß § 99 SächsGemO ist dem Stadtrat der Stadt Pulsnitz jeweils zum 31. Dezember des dem Berichtsjahr folgenden Jahres ein Beteiligungsbericht vorzulegen. Der Bericht informiert über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen, über deren wirtschaftliche Lage und die finanziellen Beziehungen zur Stadt Pulsnitz sowie über Mitgliedschaften der Stadt in Zweckverbänden.

Der Stadtrat wurde am 08.12.2022 über die Beteiligungsberichte von 2020 und 2021 informiert.

Die Beteiligungsberichte werden entsprechend § 99 Abs. 4 SächsGemO zur Einsichtnahme für jedermann in der Kämmerei der Stadtverwaltung Pulsnitz, Am Markt 4, 01896 Pulsnitz öffentlich ausgelegt.

In den Anlagen sind die Berichte 2020 und 2021 enthalten.