Information unseres Walkmühlenbades

grundsätzliche Öffnungszeiten:

17.8.–13.9.: 10 bis 19 Uhr

Verkehrseinschränkungen zum 16. Pulsnitzer Gesundheitslauf

[15.7.2026] Zur Absicherung des diesjährigen Gesundheitslaufes müssen einige verkehrsrechtliche Maßnahmen in Pulsnitz durchgeführt werden.

Am 28. August in der Zeit von 15 bis ca. 22 Uhr erfolgt die Vollsperrung der Laufstrecke zwischen Hempelstraße 8, Polzenberg, Waldstraße, inklusive des Kreuzungsbereiches Zur Hufe.

Wir bitten alle Anwohner sich auf die vorübergehende Situation einzustellen und danken für das Verständnis.

Heiko Hirsch, Hauptamt

Abbildung/Pressefoto: © HSV 1923 Pulsnitz e.V.

Deutschlandweiter Warntag am 11. September

[26.8.2026] Der diesjährige durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) organisierte bundesweite Warntag findet am Donnerstag, 10. September statt. Dabei werden viele Warnkanäle erprobt, mit denen Menschen in Deutschland vor Gefahren gewarnt werden. Neben dem Test des Modularen Warnsystems (MoWaS) (Probewarnungen über Apps, Rundfunk, Cell Broadcast etc.) wird im Landkreis Bautzen auch das Sirenennetz getestet. Hierzu werden die Sirenensignale -Warnung vor einer Gefahr- und -Entwarnung- (www.bevoelkerungsschutz.sachsen.de/download/Sirenensignale_Merkblatt.pdf) gesendet.

Den Städten und Gemeinden ist es freigestellt, zudem lokale Warnsysteme zu prüfen. Insbesondere besteht die Möglichkeit, Sprachdurchsagen über hierfür geeignete Sirenenanlagen o. ä. zu erproben.

Zeitplan

- 11 Uhr • Auslösung der Warnung über das MoWaS durch die Nationale Warnzentrale des BBK • Auslösung der Sirenenanlagen im Landkreis Bautzen (Signal: Warnung vor einer Gefahr) durch die IRLS OSN •Auslösung der Warnung über lokale Warnsysteme durch die örtlichen Brandschutzbehörden
- 11.15 Uhr • Beginn der Erprobung von Sprachdurchsagen durch die örtlichen Brandschutzbehörden
- 11.30 Uhr • Ende der Erprobung von Sprachdurchsagen durch die örtlichen Brandschutzbehörden
- 11.45 Uhr • Auslösung der Entwarnung über das MoWaS durch die Nationale Warnzentrale des BBK • Auslösung der Sirenenanlagen im Landkreis Bautzen (Signal: Entwarnung) durch die IRLS OSN • Auslösung der Entwarnung über lokale Warnsysteme durch die örtlichen Brandschutzbehörden

Für Rückfragen steht das Landratsamt Bautzen unter katastrophenschutz@lra-bautzen.de zur Verfügung.

Details: www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Bundesweiter-Warntag/bundesweiter-warntag_node.html.

Heiko Hirsch, Ordnungsamt

Abbildung/Pressefoto: © M. Eckardt

Vollsperrung der Bretniger Straße in Ohorn ab 17. August

[14.8.2026] In der Zeit vom 17. August bis zum 4. September 2026 ist in Ohorn die Bretniger Straße zwischen Hauptstraße und Waldsiedlung voll gesperrt.

Grund dafür ist die Errichtung einer Lichtzeichenanlage.

Eine Umleitung über die Schulstr. (K 9244), Hauswalder Str., Ohorner Str. (Hauswalde, K 9244), Hauptstr. (S 158), Bischofswerdaer Str. (S 56) bzw. Zur Aue (Bretnig, S 56) ist ausgeschildert.

Für die damit verbundenen Verkehrseinschränkungen bittet die Stadtverwaltung um Nachsicht.

Heiko Hirsch, Ordnungsamt

Abbildung/Pressefoto: © LRA Bautzen/M. Eckardt

Beschränkung von Wasserentnahmen

[30.6.2026] Seit dem Erlass der Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauches vom 27.06.2019 durch den Landkreis Bautzen ist die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mit technischen Hilfsmitteln, insbesondere Pumpen, bis auf Weiteres untersagt. Darüber hinaus heißt es erläuternd in den Hinweisen der Allgemeinverfügung:

„Das nach § 16 SächsWG dem Gemeingebrauch zugehörige Entnehmen von Wasser mit Handgefäßen bleibt von der Allgemeinverfügung unberührt und gilt weiterhin fort. Somit sind die Interessen der Eigentümer und Anlieger der an die Gewässer grenzenden Grundstücke weiterhin angemessen berücksichtigt. Ebenfalls unberührt bleiben die Rechte der Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtung. Auf die darin geregelte Pflicht zur Einstellung der Entnahme bei Niedrigwasser wird ausdrücklich hingewiesen. Die untere Wasserbehörde des Landkreises Bautzen wird ab sofort verstärkt die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften und erteilten Erlaubnisse zur Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtung sowie sonstige Gewässerbenutzungen mit Auswirkung auf die Wasserführung der Gewässer kontrollieren. Die unerlaubte Entnahme von Wasser mit einer Pumpe stellt nach § 103 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 WHG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.“

Um diese unangenehmen Folgen zu vermeiden, ergeht der dringende Appell an alle, die Festlegungen der Allgemeinverfügung zu achten. Der maßvolle bzw. sparsame Umgang mit Wasser bietet die beste Gewähr dafür, den Zustand unserer Oberflächengewässer nicht weiter zu gefährden.

Dr. Michael Eckardt

Abbildung/Pressefoto: © M. Eckardt

Gewerbetreibende aufgepasst: Betrügerische Anzeigenverträge im Umlauf

[11.6.2026] Derzeit sind - zum wiederholten Male - betrügerische Anzeigenverträge im Umlauf, die bei Pulsnitzer Gewerbetreibenden den Abschluss oder die Verlängerung einer Anzeigenschaltung in einer sogenannten "Bürgerbroschüre" (o.ä.) abfordern. Dafür werden echte Anzeigen vorgelegt (z.B. aus der Informationsbroschüre "Leben, Wohnen und Arbeiten in Pulsnitz", vgl. Kultur & Tourismus - Pfefferkuchenstadt Pulsnitz), um Unterschriften und damit letztlich Geld zu erschleichen.

Von der Stadtverwaltung bzw. dem für die echte Informationsbroschüre zuständigen Medienunternehmen ist derzeit k e i n e  N e u a u f l a g e der genannten Publikation geplant. Wir bitten deshalb alle Gewerbetreibenden, vor allem jene, die in der städtischen Informationsbroschüre "Leben, Wohnen und Arbeiten in Pulsnitz" eine Anzeige geschaltet haben, den derzeit kursierenden Anzeigenvertrag einer mit US-amerikanischen Adresse firmierenden Agentur zu ignorieren und versehentlich abgeschlossene Verträge unverzüglich zu kündigen. Bitte bleiben Sie wachsam!

Dr. Michael Eckardt, Sachbearbeiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Abbildung/Pressefoto: © M. Eckardt

Sonderheft des Pulsnitzer Anzeigers zum Fest- und Jubiläumsjahr 2025 erschienen

[13.3.2026] 2025 feierte Pulsnitz gleich mehrere ganz besondere Jubiläen. Ein ganzes Jahr lang blickten die Pulsnitzer gemeinsam mit ihren Gästen auf die Traditionen und Erfolge ihrer Stadt und stießen beherzt auf deren Zukunft an.

Das Sonderheft des „Pulsnitzer Anzeigers“ ist nun erschienen und bildet eine Rückschau auf das Festjahr mit seinen Höhepunkten, Geschichten und Anekdoten, die vielen hoffentlich noch lange in lebhafter Erinnerung bleiben werden.

Die Fest- und Jubiläumsausgabe ist erhältlich an allen bekannten öffentlichen Auslagestellen des Pulsnitzer Anzeigers. Rückmeldungen und Hinweise sind möglich unter anzeiger@pulsnitz.de oder 03 59 55/86 14 06 - vielen Dank!

Valentin Stahl, Amtsleiter Hauptamt

Abbildung/Pressefoto: © M. Eckardt

 

Stellenausschreibungen

Die Stadtverwaltung Pulsnitz als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft mit den Orten Pulsnitz, Großnaundorf, Lichtenberg, Ohorn und Steina hat derzeit Stellen zu besetzen.

Näheres entnehmen Sie der jeweiligen Stellenausschreibung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Abbildung/Pressefoto: © M. Eckardt