über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedersdorf, Königsbrücker Straße“
Der Stadtrat der Stadt Pulsnitz hat in öffentlicher Sitzung am 16.11.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedersdorf, Königsbrücker Straße“ beschlossen.
Anlass für die Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes ist die fehlende und nicht mehr umsetzbare Erschließung der östlichen Bauflächen, wodurch eine Bebauung dieser Flächen nicht mehr möglich ist. Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplans sollen die freiwerdenden Bauflächenkapazitäten an einem günstigeren Standort innerhalb des Stadtgebietes verlagert werden.
Der Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 166/8, 166/9, 166/10, 167/6, 167/7 sowie eine Teilfläche von 159/6 der Gemarkung Friedersdorf OS mit einer Gesamtfläche von ca. 9.070 qm.
Mit Beschluss vom 13.02.2025 (PU-B/2024/033) hat der Stadtrat der Stadt Pulsnitz in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedersdorf, Königsbrücker Straße“ in der Fassung vom 19.04.2024 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „Friedersdorf, Königsbrücker Straße“ in der Fassung vom 19.04.2024 einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 31. März 2025 bis einschließlich 30. April 2025
auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Pulsnitz unter www.pulsnitz.de.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedersdorf, Königsbrücker Straße“ in der Stadt Pulsnitz, Bauamt, Zimmer 3.05, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienstzeiten möglich:
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich. Termine können unter der Tel.-Nr. 035955/861301 oder per E-Mail an bauamt@pulsnitz.de vereinbart werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der Änderung des Bebauungsplanes „Friedersdorf, Königsbrücker Straße“ bei der Stadt Pulsnitz abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@pulsnitz.de übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Pulsnitz im Bauamt, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Be-schlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Umweltbericht zum Bebauungsplan – siehe Begründung i.d.F. vom 19.04.2024
Dem Umweltbericht zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter entnommen werden. Außerdem enthält der Umweltbericht Angaben zum Umfang und zur Bewertung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
Pulsnitz, den 11.03.2025
Barbara Lüke
Bürgermeisterin
über den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau Netto-Markt, Grüne Straße Pulsnitz“, über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Pulsnitz "Neubau Netto-Markt, Grüne Straße Pulsnitz“ und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB
Der Stadtrat der Stadt Pulsnitz hat auf Grundlage des Antrages des Vorhabenträgers in seiner öffentlichen Sitzung am 16.09.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen (Beschluss-Nr. PU-B/2021/0323). Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 230/2, 230/4, 1224/8 und 1224/10 der Gemarkung Pulsnitz OS mit einer Größe von knapp 0,7 ha.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung beinhalten die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO, in welchem ein neuer Einkaufsmarkt entstehen soll, einschließlich der verkehrlichen und technischen Erschließung.
Mit Beschluss vom 13.02.2025 (PU-B/2025/004) hat der Stadtrat von Pulsnitz in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Neubau Netto-Markt, Grüne Straße Pulsnitz“ in der Fassung vom 24.01.2025 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Neubau Netto-Markt, Grüne Straße Pulsnitz“ in der Fassung vom 24.01.2025, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 03. März 2025 bis einschließlich 04. April 2025
auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Pulsnitz unter www.pulsnitz.de.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Neubau Netto-Markt, Grüne Straße Pulsnitz“ in der Stadt Pulsnitz, im Bauamt, Zimmer 3.05, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienstzeiten möglich:
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich. Termine können unter der Tel.-Nr. 035955/861301 oder per E-Mail an bauamt@pulsnitz.de vereinbart werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Neubau Netto-Markt, Grüne Straße Pulsnitz“ in der Fassung vom 24.01.2025 bei der Stadt Pulsnitz abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@pulsnitz.de übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Pulsnitz, im Bauamt, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Danach wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Pulsnitz, den 14.02.2025
Barbara Lüke
Bürgermeisterin
über den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/II „Weststraße“ Pulsnitz, die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/II „Weststraße“ Pulsnitz und die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Pulsnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.02.2025 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/II „Weststraße“ Pulsnitz beschlossen (Beschluss-Nr. PU-B/2025/001 Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst die Flurstücke 167/25, 167/26, 167/27, 167/28, 167/29, 167/30, 167/31, 167/32, 167/33, 167/34, 167/35, 167/36, 167/37, 167/38, 167/39, 167/40, 167/41, 167/42, 167/43, 167/46, 167/47, 167/48, 167/49, 167/50, 167/52, 167/54, 200/4, 200/5, 200/6, 200/7, 200/8, 200/9, 200/10, 200/11, 200/12, 200/13, 200/14, 201/1, 201/2, 201/3, 201/4, 201/5, 201/6, 201/7, 201/8, 201/9, 201/10, 201/11, 201/12, 201/13, 201/14, 201/15, 201/16, 201/17, 201/18, 201/19, 201/20, 201/21, 201/22, 201/23, 202/1, 202/2, 202/3, 202/4, 202/5, 203/1, 203/2, 203/3, 203/4, 203/5, 203/6, 203/7, 203/8, 203/9, 203/10, 203/11, 203/12, 203/13, 203/14, 204/1, 204/2, 204/3,204/4, 204/5, 204/6, 204/7, 204/8, 204/9, 204/10, 204/11, 204/12, 204/13, 204/14, 204/15, 204/16 sowie Teil von 167/44 und 167/51 der Gemarkung Pulsnitz MS und hat eine Fläche von insgesamt ca. 3,9 ha.
Ziel der Änderung ist die Berichtigung der Angabe der zulässigen Traufhöhe im Teil der Planzeichnung auf 6,50m.
Mit Beschluss vom 13.02.2025 (PU-B/2025/002) hat der Stadtrat von Pulsnitz in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/II „Weststraße“ Pulsnitz in der Fassung vom 13.12.2024 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/II „Weststraße“ Pulsnitz in der Fassung vom 13.12.2024, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 03. März 2025 bis einschließlich 04. April 2025
auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Pulsnitz unter www.pulsnitz.de.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/II „Weststraße“ Pulsnitz in der Stadt Pulsnitz, im Bauamt, Zimmer 3.05, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienstzeiten möglich:
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich. Termine können unter der Tel.-Nr. 035955/861301 oder per E-Mail an bauamt@pulsnitz.de vereinbart werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/II „Weststraße“ Pulsnitz bei der Stadt Pulsnitz abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@pulsnitz.de übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Pulsnitz, im Bauamt, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Be-schlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Pulsnitz, den 14.02.2025
Barbara Lüke
Bürgermeisterin