Termin Steuerzahlung

[1.7.2026] Wir weisen darauf hin, dass am 15. August 2026 die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer für Ratenzahler fällig werden. Für die Zahlung stehen folgende Konten der Stadt Pulsnitz zur Verfügung:

Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN: DE78 8505 0300 3000 0000 53
BIC: OSDDDE81XXX

Deutsche Kreditbank AG
IBAN: DE48 1203 0000 0001 2568 74
BIC: BYLADEM1001

Bitte geben Sie Ihr Buchungszeichen als Verwendungszweck auf der Überweisung an, damit die Zahlung richtig zugeordnet werden kann. Bei nicht termingerechter Zahlung erfolgt eine Mahnung mit entsprechender Mahngebühr und Säumniszuschlägen. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, können Sie uns ein Mandat zur Abbuchung der Forderungen erteilen. Formulare hierzu erhalten Sie in der Stadtkasse oder auf unserer Internetseite unter www.pulsnitz.de ->Rathaus->Formulare/Downloads. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Mandate berücksichtigt werden.

Stadtkasse

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Pulsnitz zur Widmung einer öffentlichen Straße in Pulsnitz nach § 6 Sächsisches Straßengesetz

Auf Grund des Beschlusses des Stadtrates von Pulsnitz Nr. PU-B/2026/016 vom 21.05.2026 hat die Stadt Pulsnitz mit Verfügung vom 28.05.2026 die nachgenannte Straße für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

Bezeichnung: Geh- und Radweg Dr.-Michael-Straße (Schulweg E)

Von: Knotennr. 3170035, zugleich Dr.-Michael-Straße (Schulweg D) BÖW 105

Bis: Knotennr. 3170098, zugleich Dr.-Wilhelm-Külz-Straße K 9242

Flurstücke: Gemarkung Pulsnitz OS, T.v. 1350/6, T.v. 1351/16

Straßenklasse: beschränkt-öffentlicher Weg

Widmungsbeschränkung: Geh- und Radweg, Anlieger frei

Straßenbaulastträger: Stadt Pulsnitz

                                                                                                                             

Die Widmungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer planerischen Darstellung der gewidmeten Straße können nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in der Zeit vom 29.06.2026 bis 13.07.2026 bei der Stadtverwaltung Pulsnitz, Bauamt Zi. 2.07, 01896 Pulsnitz, Am Markt 1, während der Öffnungszeiten eingesehen werden (Niederlegungsfrist). Die Verfügung mit Anlage wird im gleichen Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Pulsnitz unter www.pulsnitz.de eingestellt.

Öffnungszeiten:

Dienstag:          9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Mittwoch:          9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:      9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

 

Die Bekanntgabe der Verfügung gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist als vollzogen.

Widmungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer planerischen Darstellung

Auf Grund des Beschlusses des Stadtrates von Pulsnitz Nr. PU-B/2026/016 vom 21.05.2026 hat die Stadt Pulsnitz mit Verfügung vom 28.05.2026 die nachgenannte Straße für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Bezeichnung: Geh- und Radweg Dr.-Michael-Straße (Schulweg E)

Von: Knotennr. 3170035, zugleich Dr.-Michael-Straße (Schulweg D) BÖW 105

Bis: Knotennr. 3170098, zugleich Dr.-Wilhelm-Külz-Straße K 9242

Flurstücke: Gemarkung Pulsnitz OS, T.v. 1350/6, T.v. 1351/16

Straßenklasse: beschränkt-öffentlicher Weg

Widmungsbeschränkung: Geh- und Radweg, Anlieger frei

Straßenbaulastträger: Stadt Pulsnitz

                                                        

Die Widmungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer planerischen Darstellung der gewidmeten Straße können nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in der Zeit vom 29.06.2026 bis 13.07.2026 bei der Stadtverwaltung Pulsnitz, Bauamt Zi. 2.07, 01896 Pulsnitz, Am Markt 1, während der Öffnungszeiten eingesehen werden (Niederlegungsfrist). Die Verfügung mit Anlage wird im gleichen Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Pulsnitz unter www.pulsnitz.de eingestellt.

 

Öffnungszeiten:

Dienstag:          9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Mittwoch:          9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:      9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

 

Die Bekanntgabe der Verfügung gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist als vollzogen.