Die Stadt Pulsnitz macht darauf aufmerksam, dass zum 15.5.2026 die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer für alle diejenigen Steuerpflichtigen, die die genannten Steuern vierteljährlich entrichten, fällig waren. Diejenigen, die sich mit der Zahlung der Steuern an die Stadt Pulsnitz im Rückstand befinden, werden hiermit gemäß § 13 Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetzt gemahnt und aufgefordert, bis zum 10.6.2026 ihrer Zahlungspflicht nachzukommen. Bitte geben Sie bei der Überweisung das Kassenzeichen bzw. Buchungszeichen des Steuerbescheides an. Für diese öffentliche Mahnung werden keine Gebühren erhoben. Bei einem weiteren Zahlungsverzug erfolgt eine schriftliche Mahnung mit einer Mahngebühr von mindestens 8,00 Euro bis 40,00 Euro gemäß 10. Sächsischen Kostenverzeichnis. Außerdem sind Säumniszuschläge gemäß § 240 AO für jeden angefangenen Monat der Säumnis i. H. v. 1 % der auf volle 50 Euro abgerundeten Steuerforderungen zu entrichten.
Stadtkasse/Kämmerei
