Anmeldung der 2026er Schulanfänger

[12.5.2025] Die Stadt Pulsnitz bittet die Eltern aller Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 das 6. Lebensjahr vollendet haben, diese an einer der Grundschulen in Pulsnitz anzumelden. Kinder, die das 6. Lebensjahr bis 30. September 2026 vollenden, können angemeldet werden. Der Schulbezirk umfasst Pulsnitz mit all seinen Ortsteilen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit nach § 25 des Sächsischen Schulgesetzes, einen Antrag auf Beschulung außerhalb des Schulbezirks zu stellen.

Anmeldung an der Ernst-Rietschel-Grundschule Pulsnitz: Montag, 25. August 2025, von 13 bis 18 Uhr und Dienstag, 26. August 2025, von 14 bis 17 Uhr, Ernst-Rietschel-Grundschule Pulsnitz, Dr.-Michael-Str. 2, 01896 Pulsnitz.

Anmeldung an der Grundschule Oberlichtenau „Am Keulenberg“: Montag, 25. August 2025, von 14 bis 16 Uhr, Grundschule Oberlichtenau „Am Keulenberg“, Keulenbergstr. 6, 01896 Pulsnitz, OT Oberlichtenau.

Bei der Anmeldung sind das Anmeldeformular (Download Homepage), die Geburtsurkunde des Kindes sowie ein Nachweis bei alleinigem Sorgerecht (aktuelle sog. Negativbescheinigung des Jugendamtes oder gerichtliche Entscheidung) sowie der Nachweis über vorhandenen Masernschutz vorzulegen. Es ist zu beachten, dass im Falle des gemeinsamen Sorgerechts beide Sorgeberechtigten das Anmeldeformular unterschreiben. Ist eine Terminwahrnehmung im o.g. Zeitraum nicht möglich, wird die telefonische Kontaktaufnahme mit der Grundschule Pulsnitz (03 59 55/7 29 66) bzw. der Grundschule Oberlichtenau (03 59 55/7 22 73) empfohlen.

Am 4. Juni 2025 findet in der Zeit von 16 bis 18 Uhr ein Tag der offenen Tür in der Grundschule Oberlichtenau statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Abbildung/Pressefoto: © M. Eckardt

Valentin Stahl, Amtsleiter Hauptamt

Tierbestandsmeldung 2025

[6.11.2024] Bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
-    eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
-    die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und
-    die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.

Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter erhalten Ende Dezember 2024 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2025 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse um Ihren Tierbestand anzugeben. Tierhalter, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail. Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2025 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2025 Ihren Beitragsbescheid.

Die Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Darüber hinaus möchten wir auf die Meldepflicht beim jeweils zuständigen Veterinäramt hinweisen.

Bitte unbedingt beachten: Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierhalter u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten drei Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen. Details: www.tsk-sachsen.de; Direktkontakt: Tel. 03 51/8 06 08 30, E-Mail: beitrag@tsk-sachsen.de (Foto: © M. Eckardt)

Martin Kunze, Verwaltungsleiter, Sächsische Tierseuchenkasse, Anstalt des öffentlichen Rechts


Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Sachsen in Pulsnitz

[14.8.2024/12.2.2025] Die Verbraucherzentrale Sachsen in Person von Helen Mersiowsky steht jeweils am zweiten Mittwoch des Monats von 9 bis 12 Uhr den Pulsnitzern mit ihrem Beratungsangebot zur Verfügung.

Zu folgende Themen wird Unterstützung angeboten:

- Alltagsverträge, Rechnungen & Reklamationen
- Geldanlage, Sparen & Altersvorsorge
- Versicherungen & Zahlungsverkehr
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung & Co.
- Pflegeheimverträge
- Energieverträge, -abrechnungen & -sparen
- Internet, Telefon und Fernsehen
- Reise & Mobilität

Frau Mersiowsky wird mit dem Beratungsbus auf dem Wochenmarkt oder in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung (bitte aktuellen Aushang beachten) präsent sein. Die Vereinbarung von persönlichen Beratungsterminen ist möglich. (Foto: © M. Eckardt)

Kontakt: Helen Mersiowsky, E-Mail: hmersiowsky@vzs.de, Telefon: 0 35 91/49 10 36 (zentrale Terminvergabe, Mo-Fr 9 bis 16 Uhr, Tel. 03 41/6 96 29 29)

Dr. Michael Eckardt, Sachbearbeiter Öffentlichkeit/Amtsblatt