Auf Grund des anhaltend hohen Infektionsgeschehens bleibt die Stadtverwaltung Pulsnitz weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar. Damit soll zum einen die geregelte Bearbeitung von Anliegen ohne Wartezeiten sichergestellt und zum anderen das Personal geschützt werden.
Die 3G-Regel entfällt ab sofort. Im Rahmen des Hausrechtes wird festgelegt, dass das Betreten der Gebäude der Stadtverwaltung nur mit medizinischem Mundschutz oder FFP2-Maske gestattet ist.
Diese Maßnahmen dienen insbesondere der Sicherstellung der dauerhaften Aufgabenerfüllung durch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung stehen für die Klärung Ihrer Anliegen auch per E-Mail und Telefon zur Verfügung. Die Übersicht finden Sie im Organigramm der Verwaltung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.