Der Jahresabschluss 2019 und die Beteiligungsberichte 2018 und 2019 der Stadt Pulsnitz sind ab sofort einsehbar.
Der Jahresabschluss 2019 und die Beteiligungsberichte 2018 und 2019 der Stadt Pulsnitz sind ab sofort einsehbar.
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Pulsnitz über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Pulsnitz "Wohnbebauung Hempelberg"
Der Stadtrat von Pulsnitz hat in seiner Sitzung am 09.12.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Hempelberg“ gefasst. Mit Beschluss vom 04.02.2021 hat der Stadtrat von Pulsnitz den Entwurf gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 0,94 ha. Betroffen sind die Flurstücke 1286/2, 1286/14, 1286/20, 1314/1, 1314/2, 1314/3 und 1318 der Gemarkung Pulsnitz OS.
Planungsziel ist es, die vorhandenen Erholungsgärten zu Wohnbebauung zu entwickeln.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Hempelberg" in der Fassung vom 14.12.2020, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) und Schallgutachten, für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 08. März 2021 bis einschließlich 09. April 2021
zu den Sprechzeiten
Dienstag: |
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
Mittwoch: |
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag: |
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Freitag: |
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
im Fachbereich Bürger und Bauen der Stadtverwaltung Pulsnitz, Goethestraße 28, 01896 Pulsnitz.
Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Stadt Pulsnitz unter https://www.pulsnitz.de/amtliche_bekanntmachungen.html und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ einsehbar.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. § 13a BauGB gilt daher entsprechend. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB wird das beschleunigte Verfahren angewendet. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Hinweis:
Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035955/861331 oder per E-Mail an bauamt@pulsnitz.de möglich.
Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035955/861331 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse bauamt@pulsnitz.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.
Barbara Lüke
Bürgermeisterin